macht der März…. äh April.
Nach den neuen Beschlüssen der Regierung wird der Lockdown bis zum 18. April ausgeweitet. Und bei einer Inzidenz über 100 in unserem Kreis, gelten immer wieder verschärfte Vorschriften.
Ansammlungen und Zusammenkünfte im von Art. 13 Abs. 1 GG geschützten („privaten“) Raum sind nur zwischen Personen zulässig,
zwischen denen der Mindestabstand gem. § 2 Abs. 2. Nr. 1 bis 2 und Nr. 7 bis 8 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 CoronaSchVO nicht
eingehalten werden muss.
Solange die 7-Tages-Inzidenz innerhalb des Kreisgebietes über 100 liegt, gilt damit grundsätzlich eine Beschränkung auf einen Hausstand und höchstens eine Person aus einem anderen Hausstand. In der Zeit vom 01.04.21 bis einschließlich zum 05.04.21 gilt abweichend eine Beschränkung auf maximal 5 Personen aus zwei Hausständen. Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren werden
nicht mitgezählt.In der Zeit von 21.00 Uhr bis jeweils bis 04.00 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt,
Im betrieblichen Zusammenhang ist innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, in denen mehr als eine Person anwesend ist, eine medizinische Maske zu tragen, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören.
https://www.espelkamp.de/media/custom/2862_2117_1.PDF?1617205537
Die druidische Ausbildung wird wie angekündigt am 17. April beginnen. In diesem Fall ohne die Visionnacht, sondern mit einem gemeinsamen Videocall über ZOOM. Visionsnacht am Samstag den24.April (Je nachdem wie die Regelungen dann sind)
Der Beginn der Schamanischen Ausbildung wird auf den September verschoben.
Wir wünschen euch viel Gesundheit und tiefe Ruhe und Entspannung in dieser wilden Zeit.